SPÄTER BEWOHNERiN WERDEN .. WISSENSWERTES DAZU
Für Interessierte, die nach Fertigstellung ins Soziale Dorf einziehen und dort leben wollen, sieht es grundsätzlich so aus ...
Neben der
sozialen Betroffenheit (
arbeitslos, arm, chronisch krank) gibt es bisher
zwei Kriterien, auf die wir uns bisher geeinigt haben.
Das eine ist, daß (
A) ein(e) Dorfbewohner(in) in spe nicht
aktiv alkohol- oder drogenkrank sein darf!
Der Grund ist relativ einfach: Die Probleme sind bei Erwerbslosigkeit,
Armut und deren Krankheitsfolgen schon groß genug. Aktive Drogenkrankheit würde das Projekt möglicherweise bzw. wahrscheinlich nicht überstehen! Das Risiko können wir nicht eingehen. Das SD ist vom Konzept her eben keine Suchtklinik.
Das andere Kriterium .. und er bzw. sie (
B) muß einverstanden sein, daß es sich um ein ökologisches und vor allem Projekt der
Gesundheitsvorsorge handelt.
Das bedeutet konkret, daß zB. in der Kantine fast ausschließlich Ökomahlzeiten angeboten werden und im
Hofladen Öko/Bioerzeugnisse und fair gehandelte Waren zu kaufen sind. Die Gebäude werden nach modernen Erkenntnissen ökologischen Bauens errichtet; das hat natürlich Einfluß auf die Raumatmosphäre in den Wohngebäuden und im Zentrum.
Nun zum Konkreten und Praktischen .. auf
DorfbewohnerInnen kommen ganz
normale Mietkosten zu als wenn sie eine Wohnung in der Stadt bewohnen. Klar, die Mieten müssen und werden an den ortsüblichen KdU-Satz (Kosten der Unterkunft, SGB2 & SGB12) angeglichen, sprich nach unten angepasst.
Bei den
Lebenshaltungskosten ist es ähnlich. Man hat die Wahl sich durch Einkaufen in umliegenden Ortschaften, der Stadt oder im Hofladen des Dorfes vollständig selbst zu versorgen,
ausschließlich in der Dorfkantine zu essen oder heute so & morgen anderes. Das entscheidet jeder ganz inviduell, wie sie / er man mag.
Für alle DorfbewohnerInnen in Regelsatzbezug (oder noch darunter) gelten
Sozialpreise. Die Sozialpreise werden
deutlich unter den Normalpreisen für zB. Dorfbeschäftigte liegen, werden sich an dem orientieren, was im Regelsatz für Ernährung vorgesehen ist.
Die Nutzung der soziokulturellen und Raumangebote im
Dorfzentrum sind grundsätzlich kostenlos. Für besondere Angebote wie Workshops oder dorforganisierte Ausflüge wird voraussichtlich eine geringe Kostenbeteiligung erhoben.
Die Benutzung von dorfeigenen Kraftfahrzeugen wird im
Carsharing-Verfahren geregelt, und damit man's sich als Regelsatzbezieherin auch leisten kann, werden die Sharingkosten in
regelsatz-bezahlbarer Höhe liegen.
Wenn noch etwas unklar ist, einfach hierauf antworten .. alle Foren sind für unregistrierte beschreibbar.
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Gruß
Detlef Müller,
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